Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Leistungen Anwendung, die Identech AG für Kunden erbringt.
2. Auftrag, Termine und Ort der Erfüllung
2.1. Die Arbeitsaufnahme durch Identech AG setzt eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Bestellung des Kunden voraus.
2.2. Identech AG ist bemüht, bestätigte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Verzögerungen, deren Ursache durch Identech zu verantworten sind, führen zu Ansetzung einer Nachfrist durch den Kunden. Die Nachfrist ist im Verhältnis zur noch ausstehenden Arbeit zu bemessen. Bleibt Identech AG aus selbst zu vertretenden Gründen nach Ablauf der Nachfrist im Verzug, kann der Kunde, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, durch schriftliche Erklärung den Rücktritt erklären. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den vereinbarten Ansätzen und Bedingungen zu entschädigen.
2.3. Ohne anders lautende Vereinbarung gilt das Domizil von Identech AG als Ort der Erfüllung.
3. Auftragsänderungen
3.1. Auftragsänderungen seitens des Auftraggebers oder von Identech AG müssen schriftlich dokumentiert werden. Auftragsänderungen haben in aller Regel Preis- und Terminänderungen zur Folge. Allfällige Preiserhöhungen sowie die neuen Termine werden dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Kundenänderungen können dazu führen, dass bereits geleistete Arbeit unbrauchbar wird. In diesem Fall wird die bereits geleistete Arbeit separat in Rechnung gestellt.
4. Abnahme
4.1. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, hat der Auftraggeber spätestens 10 Arbeitstage nach Lieferung oder Leistungserbringung von sich aus einen Termin zur gemeinsamen Abnahme mitzuteilen. Der Termin muss binnen weiteren 10 Arbeitstagen stattfinden.
4.2. Der Auftraggeber hat bei der Abnahme die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
4.3. Erfolgt die Anzeige des Abnahmetermins nicht oder wirkt der Auftraggeber bei der Abnahme nicht angemessen mit, gilt die Lieferung bzw. Leistung gleichwohl als abgenommen und vom Auftraggeber gebilligt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Gültigkeit unserer Offerten 30 Tage ab dem Datum, das auf der Offerte ausgewiesen ist.
5.2. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen verstehen sich gemäss Produktebeschreibung oder Dienstleistungstarif der Identech AG, jedoch ohne Verpackung, Transport, und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
5.3. Bei Auftragserteilung wird eine Akontozahlung von 50% fällig.
5.4. Akontozahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Die Gesamtrechnungen sind 30 Tage nach dem Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist ab Verfalldatum ein Verzugszins von 5 % geschuldet. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert.
5.5. Zusätzliche Leistungen (Beratung, besondere Abnahmeprüfung und Anpassungsarbeiten) werden durch Identech AG nach Möglichkeit und Verfügbarkeit zu den jeweils geltenden Tarifen erbracht.
6. Vorzeitige Vertragsauflösung
6.1. Mit Bestellung und Auftragsbestätigung verpflichtet sich Identech AG zur Leistungserbringung und der Kunde zur Leistungsabnahme und Bezahlung.
6.2. Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, werden bereits erbrachte Leistungen sowie gegenüber Unterlieferanten und Subunternehmern bereits eingegangene Verpflichtungen sofort fällig
6.3. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, Identech AG unter Vorbehalt weitergehender Ansprüche, als Umtriebsentschädigung 10 % des vereinbarten Preises zu bezahlen.
7. Haftung
7.1. Identech AG schliesst jegliche über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Haftung aus, für Schäden, die aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden sowie für Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden.
7.2. Wird die Identech AG dennoch im Rahmen des Auftrages gerichtlich belangt, ist der Auftraggeber verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
7.3. Identech AG übernimmt keine Haftung für Übermittlungs- und Übersetzungsfehler oder für Fehler, die aus nicht schriftlich bestätigten Mitteilungen entstehen.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Datum der Auslieferung bzw. Leistungserbringung.
8.2. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ferner bezieht sie sich nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung entstehen.
9. Eigentum, Schutzrechte und Nutzungsbedingungen
9.1. Das Eigentum an gelieferten Produkten und Dienstleistungen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Identech AG.
9.2. Das geistige Eigentum (insbesondere Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse) an Soft- und Hardware-Produkten, Gestaltungen und Grafiken aller Art, allen dem Kunden übergebenen Unterlagen und Dokumentationen verbleibt in jedem Fall bei der Identech AG oder dem betreffenden Ersteller.
9.3. Vorbehältlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarungen erwirbt der Kunde nur das persönliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, solches Lizenzmaterial in der jeweils letzten gültigen, unveränderten Form auf den bei ihm installierten Anlagen für seine eigenen Bedürfnisse zu nutzen.
9.4. Der Kunde bleibt auch nach Erwerb eines Produktes oder Dienstleistung zur Beachtung allfälliger besonderer Bestimmungen von Identech AG verpflichtet.
9.5. Eine Verletzung solcher Nutzungsbestimmungen ermächtigt die Identech AG nach unbenutztem Ablauf der in einer schriftlichen Ermahnung angesetzten Frist zur Aufhebung der erteilten Lizenz und Rücknahme des Produktes.
9.6. Für jeden Fall unerlaubter Nutzung oder Weitergabe von Lizenzmaterial schuldet der Kunde, vorbehaltlich des Ersatzes weiteren Schadens, den Betrag der dreifachen einmaligen Lizenzgebühr für das betreffende Lizenzmaterial.
10. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.